AGB

Allgemeines

Die Volksschauspiele Ötigheim e.V. (VSÖ) sind als Verein im Sinne des § 21 BGB im Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen. Sitz des Vereins ist Ötigheim (§ 1 der Satzung). Der Verein besitzt „Gemeinnützigkeit“ (§ 3 der Satzung).
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein vom 1. bzw. 2. Vorsitzenden oder von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Die Reihenfolge regelt § 12 a-c der Satzung.
Unseren sämtlichen Eintrittskartenverkäufen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht in Abweichung davon schriftliche Einzelvereinbarungen getroffen sind.


Datenspeicherung

Die VSÖ sind berechtigt, die Vertragsdaten zu speichern und für ihre Zwecke zu verwenden.


Verkauf uns Zustellung der Eintrittskarten

  1. Die Eintrittspreise und Vorverkaufsgebühren sind durch Preisankündigungen für die jeweilige Spielzeit festgelegt und gelten mit der Bestellung als rechtsgültig vereinbart. Sie enthalten ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können (z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe usw.) führen nicht zu Ansprüchen des Kunden.
  3. a. Die Zustellung der Eintrittskarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
    b. Der Kartenverkauf erfolgt nur gegen Vorauskasse oder Lastschrifteneinzug.
    c. Bei Gruppenbestellungen ab 25 Personen pro Spieltag kann die Bezahlung bis 8 Wochen vor Spielbeginn erfolgen. Ist die Bezahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, werden die Karten automatisch und ohne weitere Benachrichtigung in den freien Verkauf gegeben. Die Karten werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung zugesandt.
    d. In begründeten Ausnahmefällen können höchstens 2 Eintrittskarten pro Auftrag bis vier Wochen vor Spielbeginn zurückgegeben werden. Für Kartenstorno und Kartenumtausch wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Gebührenhöhe ist für die Spielzeit festgelegt und durch Preisaushang angekündigt. Bei Gastspielen sind grundsätzlich keine Kartenrückgaben möglich.

 

Ermäßigungen

  1. Die Volksschauspiele gewähren folgende Ermäßigungen (außer bei Gastspielen und Sonderveranstaltungen):
    Gruppenermäßigung (außer Loge)
    Ab 25 Personen 10%, Gruppen ab 50 Personen 15%
    Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte (mind. 50% GdB) 20%, bei Kinderstücken nur Ermäßigung für Gruppen ab 25 und 50 Personen pro Spieltag.
  2. Ermäßigungen können nur bis zum Beginn der jeweiligen Vorstellung gewährt werden. Eine nachträgliche Einforderung ist ausgeschlossen. Pro Karte ist nur eine Ermäßigung anrechenbar.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Eintrittskarten blieben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins.

 

Beanstandungen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Zustellung der Eintrittskarten müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Zustellung schriftlich oder telefonisch angezeigt sein. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Sendung als angenommen und damit der Vertrag als zustande gekommen.

 

Zahlungsbedingungen und Zahlung

  1. a. Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
    b. Ist das Lastschriftenverfahren vereinbart, erfolgt sofortige Abbuchung vom genannten Bankkonto des Kunden.
    c. Kommt eine Einlösung der Lastschrift aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht zu Stande, so gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden.
    d. Ein notwendiges außergerichtliches oder gerichtliches Mahnverfahren geht zu Lasten des Kunden.
    e. Scheckprotestkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
    f. Die Rechnungssumme nebst Kosten ist dann sofort zur Zahlung fällig.
    g. Sind die Karten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht bezahlt (z.B. Rücklastschrift), sind die VSÖ berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zurückzufordern.
    h. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur in besonderen begründeten Ausnahmefällen möglich.
  2. a. Erfüllungsort ist 76470 Ötigheim.
    b. Gerichtsstand für beide Partner ist 76437 Rastatt.
    c. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Sonstiges

  1. a. Die Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt. Der Zuschauerraum ist überdacht. Sollte trotzdem nach mindestens 30 minütiger Aufführungsdauer durch höhere Gewalt die Veranstaltung abgebrochen werden, besteht – wie bei Freilichtveranstaltungen üblich – kein Anspruch auf Minderung oder Wiederholung.
    b. Für nicht besuchte Veranstaltungen wird kein Ersatz geleistet.
    c. Film- und Tonaufnahmen sind nur mit Genehmigung gestattet.
    d. Bei Weiterverwendung widerrechtlicher Aufnahmen wird strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
  2. a. Mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages gelten die Geschäftsbedingungen der VSÖ vom Kunden ohne ausdrückliche Bestätigung als anerkannt.
    b. Diese Bedingungen sind in den Geschäfts- und Veranstaltungsräumen der VSÖ einzusehen.
    c. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden sie zugestellt.


Ötigheim, den 01.12.2010